Donnerstag, 23.02.2012 14:26 Uhr

Unterwegs im Ausland: Jagd auf Temposünder

Verfasser: Siegfried Schwarz München, 07.08.2011, 10:34 Uhr
Presse-Ressort von: Reichstein Research Group Bericht 4441x gelesen
Vorsicht mit dem italienischen Führerschein-Punktesystem
Vorsicht mit dem italienischen Führerschein-Punktesystem  Bild: Fotolia.de

München [ENA] Teure Überraschung bei Tempoverstößen, denn im europäischen Ausland gelten andere Regeln. Auch in Italien und natürlich auch für Journalisten. Diese Erfahrung musste ein österreichischer Medienvertreter aus der Steiermark machen, wie der Autoclub ÖAMTC in Wien mitteilte. Was war geschehen?

Der Journalist war mit dem Auto seiner Mutter im italienischen Aostatal mit einem Tempo von 81 km/h bei einer vorgeschriebenen Geschwindigkeit von 70 km/hgeblitzt worden. Dafür flatterte seiner Mutter als Fahrzeughalterin einige Wochen später ein eingeschriebener Bescheid mit einer Zahlungsaufforderung über rund 170 Euro ins Haus. Der Temposünder war schuldbewusst, das Bußgeld wurde also überwiesen. Sowohl er als auch seine Mutter versäumten aber, das beiliegende Schreiben genau zu lesen.

Die äußere Form des Begleitschreibens ließ nicht auf seine Wichtigkeit schließen, verfasst war es noch dazu in Italienisch und schlechtem Englisch, so dass es für Mutter und Sohn nicht verständlich war», schildert ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner den Fall. Wie sich später herausstellte, wurde die Fahrzeughalterin darin aufgefordert, den Lenker des Autos bekannt zu geben. Grund dafür ist das italienische Führerschein-Punktesystem. Jeder Lenker hat ein Kontingent mit 20 Punkten, von dem bei Verkehrsdelikten eine entsprechende Anzahl abgezogen wird.

Weil die gewünschte Information nicht bei den italienischen Behörden eintraf, trat im Februar 2009 ein weiterer Bescheid die Reise nach Österreich an. Die Fahrzeughalterin sollte nun 260 Euro bezahlen wegen «Nichterteilung der Lenkerauskunft». Von den Juristen des Autoclubs erfuhren sie später, dass es zwei Möglichkeiten gegeben hätte. Erstens: Lenker nennen, Bußgeld überweisen, Fall erledigt. Punkte im italienischen Führerscheinregister sind jenseits der Grenze wirkungslos. Das gilt auch für deutsche Autofahrer. Maximilian Maurer vom ADAC: «Punkteregister gelten nur im jeweiligen Land. Also werden beispielsweise Verstöße in Italien nicht nach Flensburg weiter gemeldet.»

Kein Einspruch - schlechte Chancen

Man kann sich aber auch auf eine andere Lösung einlassen. «Der ADAC hat für solche Fälle einen Formbrief, in dem eine Zahlung abgelehnt wird», schildert Maurer den zweiten Weg und beleuchtet den Hintergrund: «Jeder hat das Recht, den Tatvorwurf in einer ihm verständlichen Sprache zu erfahren und mit den Behörden in seiner eigenen Sprache in Kontakt zu treten.» Das sei ein «echtes Problem», sagt Maurer. Deshalb verfolge der ADAC jeden einzelnen Fall. Doch einen Einspruch verpassten Mutter wie Sohn, so dass 260 Euro fällig wurden. Zwar kann eine solche Geldbuße derzeit nicht zwangsweise eingetrieben werden, weder in Deutschland noch in Österreich.

Aber wird sie nicht bezahlt, verdoppelt sich der Betrag. «Bei einer Polizeikontrolle in Italien könnte diese Summe eingefordert werden», warnt Maurer, und das könnte dann eine höchst unliebsame Überraschung werden und ein großes Loch in die Urlaubskasse reißen. «Das ist leider kein Einzelfall», stellt Maurer fest. «Gerade in Italien werden wegen Bagatelldelikten horrende Strafen fällig. Wenn sich die Autofahrer nicht rechtzeitig beraten lassen, wird es oft noch teurer.» Wenn man fremdsprachig ausgestellte Strafzettel nicht versteht oder man eine Reaktion, wie im genannten Beispiel, schon verpasst hat, sollte man sich anwaltliche Hilfe suchen.

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